Erklärung zur Barrierefreiheit

Gilt für die Webseite der BAT Agrar GmbH & Co. KG


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bat-agrar.de der BAT Agrar GmbH & Co. KG, Bahnhofsallee 44, D-23909 Ratzeburg.

Wir bitten um Verständnis, dass noch nicht alle Seiten die optimale Barrierefreiheit aufweisen.

Die BAT Agrar GmbH & Co. KG hat sich zum Ziel gesetzt, die digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zu gestalten. Dazu gehört der barrierefreie Zugang zur Website www.bat-agrar.de Website im Einklang mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) in der Fassung vom 21.05.2019.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung durch das Unternehmen BAT Agrar GmbH & Co.KG. 

In den öffentlich erreichbaren Seiten der Website sind die nachstehend aufgeführten Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei.
Die Bewertung der einzelnen Prüfschritte richtet sich nach den Konformitäts-Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) für den Level AA, welche durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/2048 Teil des Standards EN 301 549 sind.

Identifizierte nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind aktuell nicht vollständig barrierefrei, da sie nicht mit der harmonisierten Norm EN 301 549 übereinstimmen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Punkte zu beheben und die Zugänglichkeit unserer Website zu verbessern.

  • Unstrukturierte Listenelemente: Überall auf der Website gibt es Elemente, die als Listeneinträge erscheinen, aber nicht korrekt in einer HTML-Liste strukturiert sind.

  • Inkorrekte Tabellenstruktur: Einige Tabellen auf einzelnen Seiten sind nicht korrekt aufgebaut. Dies betrifft die Zuordnung von Tabellendaten zu den entsprechenden Tabellenköpfen, was die Verständlichkeit des Inhalts beeinträchtigt.

  • Fehlende untergeordnete Elemente: Auf bestimmten Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann bei Screenreader-Nutzern Verwirrung stiften, da ein Inhalt erwartet wird, der nicht vorhanden ist.

Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail an: marketing@bat-agrar.de

Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de